US-Staatsangehörigkeit im Schnell-Check

US-Staatsangehörigkeit Anwalt

In den USA leben etwa 140.000 Deutsche, die die Voraussetzungen erfüllen, die US-Staatsangehörigkeit anzunehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Von vielen Mandanten, für die wir bereits erfolgreich die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt haben, wissen wir, dass es hauptsächlich die folgenden Vorteile sind, die die US-Staatsangehörigkeit gegenüber dem Status eines Permanent Resident (Green Card – Inhaber) attraktiver machen:

Wahlrecht

Nur US-Staatsangehörige können an den US-Bundeswahlen (Federal Elections) teilnehmen.

Familiennachzug

Nur US-Staatsangehörige können nach jetziger Rechtslage (Stand: April 2018) ihre Eltern in die USA nachholen und Ihnen eine „Green Card“ (Daueraufenthaltserlaubnis) verschaffen, nicht aber Permanent Residents. Auch beim Ehegattennachzug sind US-Staatsangehörige gegenüber Permanent Residents im Vorteil: Während es für sie keine Wartezeiten (außer den üblichen Visa-Bearbeitungszeiten) gibt, müssen Permanent Residents zur Zeit etwa zwei Jahre warten, bis ihr Antrag auf Ehegattennachzug bearbeitet wird.

Vermittlung der US-Staatsangehörigkeit an im Ausland geboren Kinder

In den meisten Fällen erlangen im Ausland geborene Kinder von US-Staatsangehörigen automatisch die US-Staatsangehörigkeit. Bei im Ausland geborenen Kindern von Permanent Residents ist das nicht der Fall.

Reisefreiheit und Reiseerleichterungen für US-Staatsangehörige

Als Green Card – Inhaber ist man insofern in seiner Reisefreiheit beschränkt, als bei Auslandsreisen von mehr als sechs Monaten (widerlegbar) vermutet wird, dass man seinen Status als Permanent Resident aufgegeben hat, und damit der Verlust der Green Card droht. Bei Auslandsaufenthalten von über einem Jahr erfolgt unweigerlich der Verlust der Green Card, es sei denn, man hat zuvor eine entsprechende Erlaubnis zur Wiedereinreise (sog. Re-entry permit) beantragt und erhalten. US-Staatsangehörigen dagegen steht es frei, sich beliebig lange im Ausland aufzuhalten und jederzeit in die USA ein- und auszureisen. Ferner kann in vielen Ländern bei der Einreise ein US-amerikanischer Pass von Vorteil sein.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als US-Staatsangehöriger

Viele Stellenangebote – insbesondere solche der US-Bundesregierung (US Federal Government) – richten sich nur an US-Staatsangehörige. Permanent Residents sind solche Jobs nicht zugänglich. Auch in der freien Wirtschaft und im universitären Bereich gibt es häufig Beschränkungen bei der Berufsausübung für Nicht-US-Staatsangehörige, z.B. Beispiel bei der Teilnahme an Forschungsprojekten oder Aufträgen von Bedeutung für die nationale Sicherheit, die regelmäßig eine Sicherheitsüberprüfung, sog. „Security Clearance“ erfordern, die nur US-Staatsbürgern erteilt wird.

Ausübung politischer Ämter als US-Staatsangehöriger

Die meisten politischen Ämter auf Bundes- sowie auf Landesebene setzen die US-Staatsangehörigkeit voraus.

 

Die Vorteile der US-Staatsangehörigkeit haben Sie überzeugt?  Dann überprüfen Sie, ob Sie die

Voraussetzungen für die Annahme der US-Staatsangehörigkeit

erflüllen:

  1. Ununterbrochene Aufenthaltserlaubnis („Continous Residency“)
    Sie haben seit fünf Jahren den Status „Permanent Resident“, dass heißt sie sind seit fünf Jahren im Besitz eine „Green Card“ . (Sofern Sie mit einem/einer US-Amerikaner(in) verheiratet sind, verkürzt sich dieses Erfordernis auf drei Jahre). Achtung: Bei Auslandsaufenthalten von sechs Monaten und mehr wird die Zeit der Permanent Residency in der Regel unterbrochen.
  2. Anwesenheitspflicht („Physical Presence“)
    Sie haben innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate innerhalb der USA verbracht, also die Hälfte der Zeit (Bei Ehe mit einem/einer US-Amerikaner(in) 18 Monate innerhalb der letzten drei Jahre).
  3. Sie haben die letzten 3 Monate vor Einreichung des Einbürgerungsantrags im selben US-Bundesstaats bzw. USCIS-Bezirk gelebt.
  4. Bestehen eines Englisch-Tests sowie eines Einbürgerungstests („US History and Government“ – Civics Test)
  5.  Sie sind charakterlich geeignet (u.a. keine einschlägigen Vorstrafen) („Good Moral Character“) und leisten den Eid auf die Verfassung der Vereinigten Staaten.

Wenn Sie als Deutsche(r) in den USA leben und daran interessiert sind, die amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen, sprechen Sie uns gerne an! Wir können Ihnen dabei helfen, zunächst eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, welche Voraussetzung dafür ist, bei Annahme der amerikanischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren. Wir haben 15 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und schon einer Vielzahl von Deutschen, die in den USA leben, zu einer „Beibehaltungsgenehmigung“ verholfen.

Auch bei der Einbürgerung in den USA können wir Sie aufgrund anwaltlicher Doppelzulassung Deutschland-USA vertreten und begleiten. So erhalten Sie alle erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit Annahme der US-Staatsangehörigkeit aus einer Hand.

Bitte beachten Sie auch unseren Beitrag zum Erwerb der US-Staatsbürgerschaft durch Geburt.

 

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