US-amerikanische Trusts

Trusts ist in den USA ein beliebtes Mittel der Nachlassplanung. Doch was genau ist ein Trust? Aus welchen Gründen wird er errichtet, welche Formvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten gibt es, und wie ist seine steuerrechtliche Behandlung, insbesondere bei internationalen Fallkonstellationen?

Viele unserer Mandanten sind von Verwandten in den USA als „Begünstigte“ oder Bezugsberechtigte (beneficiaries) eines US-Trusts eingesetzt worden und kommen zu uns mit der Bitte, im Falle dessen Auflösung und Auseinandersetzung festzustellen, welche Ansprüche ihnen im Einzelnen zustehen, und sie bei der Abwicklung und der Korrespondenz mit den Ansprechpartnern in den USA zu beraten und zu vertreten. Sollten Sie Hilfe und Beratung in einer solchen Situation benötigen, oder Fragen rund um US-Trusts haben, sind Sie bei uns richtig.

Weiterführende Informationen:

Was ist ein Trust?

Unter einem Trust versteht man in den USA ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Sondervermögen, dass dadurch entsteht, dass ein „Trusteinrichter“ (settlor, teilweise auch grantor oder trustor genannt) bestimmte Vermögengegenstände einem von ihm durch Erklärung („declaration of trust“, oder „deed of trust“) geschaffenen Trust überträgt, und diese von einem Treuhänder („trustee“) zugunsten eines Bezugsberechtigten oder „Begünstigten“ („beneficiary“) verwaltet werden. Die Reglementierung von Trusts ist auf bundesstaatlicher Ebene (state law) angesiedelt, und findet sich beispielsweise in Kalifornien im California Probate Code (Division 9), in dem auch das Erbrecht geregelt ist.

Der Trust ist gekennzeichnet durch das Dreiecksverhältnis settlor-trustee-beneficiary, wobei zwischen diesen auch ganz oder teilweise Personenidentität bestehen kann. So kann ein settlor sich beispielsweise auch selbst als trustee einsetzen.

Es gibt zwei Arten von Trust: Zum einen den sog. testamentory trust, einer Art „Trust auf den Todesfall“, bei dem testamentarisch bestimmt wird, dass der Trust erst nach dem Tod des Erblassers entstehen soll und der Nachlass oder Teile davon auf diesen zugunsten der Erben oder sonstiger beneficiaries übertragen werden sollen. Diese Art von Trust wird oft in erster Linie gewählt, um das Vermögen nach dem Tod des Erblassers, beispielweise wenn minderjährige Erben vorhanden sind, durch die Verwaltung durch einen Trustee zu schützen.

Bei der anderen – häufigeren – Variante, dem sog. living trust (oder „inter Vvvos trust“) wird der Trust bereits zu Lebzeiten des settlors errichtet und die ihm übertragenen Vermögenswerte separat von dessen restlichem Vermögen verwaltet. Oft ist vorgesehen, dass bis zum Tod des settlors die Erträge des Trusts diesem selbst zugutekommen sollen, und nach seinem Tod der Trust aufgelöst und die Vermögenswerte entsprechend seinen Anordnungen an die beneficiaries verteilt werden sollen.

Gründe für die Errichtung eines amerikanischen Trusts

Der Hauptgrund für die Errichtung eines living trusts besteht meist darin, dass die Durchführung eines erbrechtlichen Verfahrens – dem sog. Probate-Verfahren – welches öffentlich ist, und regelmäßig hohe Kosten und Zeitaufwand verursacht, vermieden werden soll. Vermögensgegenstände, die zum sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers im Eigentum des Trusts befinden, werden nämlich von dem Probate-Verfahren ausgenommen. (Ein testamentory trust verhindert die Durchführung eines Probate-Verfahrens nicht).

Bei der Errichtung eines living trusts können aber auch steuerrechtliche Erwägungen eine Rolle spielen. So kann beispielsweise in bestimmten Konstellationen, nämlich bei Ehegatten, von denen einer oder beide keine US-Staatsbürger sind, der Anfall der Bundeserbschaftssteuer (federal estate Ttx) durch Errichtung eines qualifizierten Trusts (sog. qualified domestic trust, auch „Q-tip trust“ genannt), auf den Zeitpunkt des Todes des Letztversterbenden verschoben werden. Ansonsten würde die Erbschaftssteuer bereits beim Tod des erstversterbenden Ehegatten anfallen. Allerdings wäre dies nur dann der Fall, wenn der zur Zeit gültige Freibetrag von $ 5 Mio. pro Person, der auch Ausländern zugutekommt, überschritten wird (Vererbungen unter Ehegatten mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft sind übrigens aufgrund der sog. „martital deduction“ unabhängig vom Wert der Erbschaft steuerfrei). Allerdings läuft diese Freibetragsregelung Ende 2012 aus. Sofern sie vom US-Congress nicht verlängert oder durch andere Vorschriften ersetzt wird, tritt ab 2013 wieder die alte Regelung in Kraft, nach der der Freibetrag lediglich $ 1 Mio. beträgt.

Wirksamkeitsvoraussetzungen

Die Vorschriften hinsichtlich der Errichtung von Trusts variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. In Kalifornien beispielsweise ist eine schriftliche Erklärung zur Errichtung eines Trusts nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Trust wird aber nur dann wirksam, wenn ihm auch tatsächlich Vermögenswerte übertragen und beneficiaries benannt werden. In der Praxis wird, schon aus Gründen der Rechts- und Beweissicherheit, in der Regel eine Urkunde, das sog. trust instrument erstellt, das meist als „deed of trust“ oder „declaration of trust“ betitelt ist, und von einem notary public beglaubigt wird. Die auf den Trust übertragenen Vermögensgegenstände werden nicht im trust instrument selbst, sondern in einem Anhang hierzu, oft als „schedule A“ oder „exhibit A“ bezeichnet, aufgeführt. Sofern der Trust nicht ausdrücklich als unwiderruflich („irrevocable“) bezeichnet ist, kann er in Kalifornien jederzeit bis zum Tod des settlors frei widerrufen werden.

Gestaltungsmöglichkeiten

In der Ausgestaltung des Trusts ist der settlor relativ frei. So kann er beispielweise trustees und Nachfolgetrustees beliebig bestimmen (sofern diese bereit sind, das Amt zu übernehmen) und beneficiaries einsetzen. Er kann anordnen, dass der Trust nach seinem Tod aufgelöst oder fortgeführt wird, und Regelungen darüber treffen, ob und unter welchen Voraussetzungen Entnahmen aus der Vermögenmasse zulässig sind, oder ob (zunächst) nur die Erträge den beneficiaries zukommen sollen.

Weit verbreitet sind Trusts, die von Eheleuten errichtet werden, und bei denen sie sich gemeinsam als trustees zu Lebzeiten und gegenseitig als beneficiaries nach dem Tod des Erstverstorbenen einsetzen. Dem überlebenden Ehegatten obliegt es dann, als alleiniger verbleibender Trustee oder ggf. mit einem an die Stelle des vorverstorbenden Ehegatten tretenden Nachfolgetrustee, den Trust aufzulösen, und die vorhandenen Vermögenswerte an die beneficiaries – zu denen er meist selbst gehört – zu verteilen.

Kosten

Die Kosten der Errichtung und Verwaltung eines Trusts sind in der Regel wesentlich niedriger als die Kosten, die entstehen würden, wenn die dem Trust zugehörigen Vermögenswerte ein Probate-Verfahren durchlaufen würden. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Höhe der Vergütung des oder der trustees von dem settlor selbst bestimmt, und damit erheblich niedriger ausfallen kann, als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eines personal representative of the estate in einem Probate-Verfahren.

Es ist allerdings zu bedenken, dass auch die Errichtung eines Trusts mit Kosten, etwa für den Entwurf des trust-instruments durch einen Anwalt verbunden ist, und dass es ggf. kostengünstigere Alternativen zur Vermeidung eines Probate-Verfahrens gibt, zum Beispiel die Einrichtung von „joint tenancies“, „payable-upon-death accounts“, die Möglichkeit einer „spousal property petition“, oder die „small estate excemtion“. (siehe hierzu auch die weiterführenden Informationen zum US-Erbrecht)

Hinweis

Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese ist nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglich. Trotz sorgfältiger Recherche kann eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen nicht übernommen werden. Sie sollen einen Überblick über einige Aspekte amerikanischer Trusts geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen zu amerikanischen Trusts wenden Sie sich unbedingt an eine(n) auf diesem Gebiet spezialisierte(n) Rechtanwalt(in).