Wirtschaftsrecht

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei beraten wir meist kleine und mittelständische Unternehmen und Start-ups, z.B. aus den Branchen IT, Internet, Event und Hotellerie, aber auch Künstler und Agenturen aus den Bereichen Film, Design und Musik.

Unser Angebot umfasst die gesellschaftsrechtliche Beratung bei Wahl der Rechtsform von Start-Ups: Personengesellschaft (z.B. GbR, KG, GmbH & KG & Co KG) oder Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG, AG) einschließlich von Aspekten der Gründungsfinanzierung (Eigen/Fremdfinanzierung, Venure Capital), Gestaltung der Gesellschaftsverträge, Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen und Beratung hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen.

Wir sind an langfristiger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Mandanten interessiert und verstehen uns als deren „ausgelagerte Rechtsabteilung“. Dabei bieten wir Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung der im Tagesgeschäft benötigten Verträge, wie etwa Projekt- und Entwicklungsverträge oder Service Level Agreements im IT/Software- und Internetbereich oder Produktsions-, Vertriebs-, und Lizenzverträge für Film, Design und Musik.

Kauf- und Handelvertreterverträge (Distribution/Agency Agreements), insbesondere mit internationalen Vertragspartnern gehören ebenso zu unserem Service wie die Erstellung von rechtssicheren AGB.

Unsere Mandanten schätzen es jederzeit mit „einer kurzen juristischen Frage“ zu uns kommen zu können und stets schnelle und doch zuverlässige Antworten zu erhalten – auch wenn die Frage oft komplexer ist, als zunächst angenommen. Dies ist beispielsweise hinsichtlich der rechtssicheren Gestaltung eines Internetauftritts der Fall, wenn es um Datenschutz, Urheber- oder Wettbewerbsrecht geht.

Schließlich vetreten wir unsere Mandanten in vertragsrechtlichen und anderen Angelegenheiten auch gerichtlich, was die Geltendmachung von Forderungen im inner- und außereuropäischen Ausland ggf. unter Hinzuziehung örtlicher Kooperationspartner mit einschliesst.