






Willkommen auf den Internetseiten der Kanzlei Udo Büdding, LL.M. Die Kanzlei befindet sich im Herzen Berlins, in der Nähe des Gendarmenmarktes, und unterhält eine Repräsentanz in San Francisco, Kalifornien. Entsprechend dieser geographischen Ausrichtung hat es Herr Büdding sich zur Aufgabe gemacht, grenzübergreifend zu beraten, und deutschen sowie anglo-amerikanischen Mandanten behilflich zu sein, sich in dem ihnen jeweils fremden Rechtskreis zurecht zu finden. Aufgrund seiner Erfahrungen als deutscher und kalifornischer Anwalt ist Herr Büdding ein zuverlässiger Berater in Rechtsfragen mit internationalem Bezug. Sei es die Vertragsgestaltung bei Geschäften mit ausländischen Partnern, die Beratung bei der Gründung einer Firma nach amerikanischem Recht, oder die gerichtliche und aussergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen in den U.S.A.,- Sie finden in Herrn Büdding einen kompetenten Ansprechpartner.
Auch in rein deutschen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie gerne . Hier haben wir eine wirtschaftsrechtliche Ausrichtung gewählt. Ein Interessenschwerpunkt liegt auf der Betreuung von Mandanten aus den Bereichen Technologie, Medien, und Film, in denen das Urheber- und Markenrecht, sowie das Recht der neuen Medien, und der gewerbliche Rechtsschutz besondere Bedeutung hat. Unterstützt wird Herr Büdding von den Kollegen der Kanzlei Galler, Denes & Partner, mit denen er sich zur gemeinsamen Berufsausübung in Bürogemeinschaft zusammen geschlossen hat, und mit denen er bei der Mandatsbetreuung kooperiert.
Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!
Internationales Recht,
insbesondere die Vertretung und Beratung von Mandanten in deutsch-amerikanischen Angelegenheiten, ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Neben seinen Kenntnissen im deutschen Zivil – und Wirtschaftsrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Büdding über mehrjährige anwaltliche Erfahrung in Kalifornien, die es ihm erlaubt, die geschäftlichen oder privaten Interessen deutscher Mandanten in den U.S.A. von Berlin aus, oder ggf. vor Ort in der San Francisco Bay Area, kompetent wahrzunehmen. Seine Spezialisierung auf amerikanisches und internationales Recht umfasst unter anderem die Bereiche
Selbstverständlich können Sie persönliches Engagement und qualifizierte individuelle Betreuung in Berlin in rein deutschen Rechtsangelegenheiten ebenso erwarten, wie in Fällen, in denen internationales Recht Schwerpunkt der Beratung ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Auch Anfragen per E-mail sind jederzeit willkommen und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
Udo Büdding studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main und an der Golden Gate University, San Francisco, Kalifornien (Master of Laws in International Legal Studies, LL.M.) Er ist als Rechtsanwalt in Berlin sowie bei allen Gerichten des Bundesstaates Kalifornien, dem U.S. Bundesgericht in Nordkalifornien (United States District Court for the Northern District of California), und dem U.S. Berufungsgericht für den neunten Gerichtsbezirk (United States Court of Appeals for the Ninth Circuit) zugelassen.Nach ersten beruflichen Erfahrungen als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main war er mehrere Jahre bei der international renomierten Kanzlei STERNS & WALKER in San Francisco tätig, mit der er noch heute eng zusammenarbeitet.Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er zahlreiche internationale Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit katastrophalen Flugzeug- und anderen Unglücken vor amerikanischen Gerichten vertreten. |
|
Darüber hinaus ist Herr Büdding im zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereich tätig, und hat in Kalifornien insbesondere deutsche und europäischen Mandanten bei Firmengründungen und der juristischen Ausgestaltung von Verträgen nach kalifornischem Recht beraten. Die Beratung und Vertretung im Vertrags- und Prozessrecht in Fällen mit internationalem Bezug ist auch nach Eröffnung seiner Kanzlei in Berlin-Mitte 2003 ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit. |
![]() |
| Büdding Legal International Business Law Dircksenstrasse 52 10178 Berlin |
|
| Telefon: | +49 (0)30 340 802 09 |
| Fax: | +49 (0)30 690 885 85 |
| E-Mail: info@budding-legal.net |
|
|
|
| Phone: Fax: |
+ (510) 267-0500 + (510) 267-0506 |
www.bmj.bund.de
Web Site des Bundesjustizministeriums mit aktuellen Beiträgen
www.ecb.int
Web Site der Europäischen Zentralbank (mit internationalen Wechselkursen)
www.jurfree.dimbeck.de
Gerichts- und Anwaltskosten eines normalen Zivilprozesses in Deutschland kalkulieren
www.basiszinssatz.info/
Zinsrechnner für Verzugszinsen und Zinssätze in Deutschland
www.urheberrecht.org
Website des Instituts für Urheber und Medienrecht. Informationen zu Entwicklungen im deutschen Urheberrecht
www.oami.eu.int
Website des Harmonisierungsamts für Marken, Muster u. Modelle der Europäischen Union
www.dpma.de
Web Site des Deutschen Patent- u. Markenamtes
www.findlaw.com
Amerikanische Gesetzestexte und Beiträge zu den verschiedenen Rechtsgebieten (in Englisch)
Büdding Legal
International Business Law
Dircksenstrasse 52
10178 Berlin
Fon: +49 (0)30 340 802 09
Fax: +49 (0)30 690 885 85
www.budding-legal.net
E-Mail:
udo@budding-legal.net
ist als Rechtsanwalt in Deutschland und in Kalifornien, U.S.A. (Attorney at Law) zugelassen.
Der akademische Titel “LL.M” (Legum Magister) - Master of Laws in International Legal Studies wurde verliehen von der Golden Gate University, San Francisco, Kalifornien, U.S.A.
Berufliche Mitgliedschaften:
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Die vorgenannten Regelungen sind unter "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter http://www.brak.de einzusehen.
Die vorgenannten Regelungen sind auf der Homepage des State Bar of California unter http://calbar.ca.gov einzusehen.
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE169056730
© 2006 Udo Büdding
Firmengründungen in den U.S.A.
Zum Serviceangebot in diesem Bereich gehört die Beratung bei der Rechtsformwahl sowie die Erledigung aller, mit Firmengründungen in den U.S.A. verbundenen Formalitäten. Dies umfasst Beratung bei der Namenswahl und dessen Reservierung (auf Wunsch auch umfassende Prüfung der Unbedenklichkeit hinsichtlich fremder Trademarks/Copyrights), Anmeldung der Firma beim Secretary of State, Beschaffung der im Rechtsverkehr benötigten “Federal Tax ID Number”, sowie Erstellung der “Corporate Books”, Ausstellung von “Corporate Shares”, Getaltung des Gesellschaftsvertrages, und Vermittlung einer Firmenadresse.
Darüberhinaus bieten wir Ihnen die Betreuung der Firma im Geschäftsbetrieb, etwa durch Abgabe der erforderlichen Erklärungen beim Secretary of State, Zurverfügungstellung eines Zustellungsbevollmächtigter (“Agent for the Service of Process” – gesetzlich vorgeschrieben), oder Beratung bei der Vertragsgestaltung nach amerikanischem Recht, an. Auch erläutern wir mit Ihnen grundsätzliche Fragen des bei Firmengründungen in den U.S.A. relevanten Visa- und Steuerrechts, und können Sie ggf. an qualifizierte Spezialisten auf diesen Gebieten vermitteln.
![]()
Deutsches, amerikanisches und internationales Vertragsrecht
Bei Verträgen mit Auslandsbezug stellt sich immer die Frage, welches nationale Recht auf die jeweilige Vereinbarung anzuwenden ist, und wie im Falle einer Leistungsstörung etwaige Ansprüche international durchzusetzen sind. Diese Fragen richten sich nach dem sog. Internationalen Privatrecht.
Den Vertragsparteien steht es in der Regel frei, die Anwendbarkeit einer bestimmten Rechtsordnung, also zum Beispiel deutsches Recht oder amerikanisches Recht, d.h. das Recht eines U.S. Bundesstaates zu vereinbaren, und Gerichtstandsvereinbarungen zu treffen, nach denen im Konfliktfall ein bestimmtes Gericht für zuständig erklärt wird.
Aufgrund seiner Spezialisierung auf deutsches und amerikanisches Recht kann Herr Rechtsanwalt Büdding die Unterschiede der beiden Rechtsordungen, etwa in den Bereichen
aufzeigen, und auf die für den Mandanten vorteilhafteste Vertragsgestaltung in der jeweiligen Situation hinwirken, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Schieds- und Schlichtungs-vereinbarungen. Auf diese Weise lassen sich im Vorfeld viele Probleme vermeiden, die mit der internationalen gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen verbunden sind.
![]()
Internationales Erbrecht
Bei Erbfällen mit Auslandsbezug gestaltet sich die Feststellung der Erbfolge mitunter kompliziert. Internationales Erbrecht ist nicht als homogener Rechtskörper zu sehen. Vielmehr ist zunächst zu klären, ob auf einen Sachverhalt deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist. Von der Beantwortung dieser Frage hängt oft die Formwirksamkeit eines Testaments oder, sofern kein Testament vorhanden ist, die gesetzliche Erbfolge ab. Jedes Land hat eigene Vorschriften, nach denen festgestellt wird, ob die nationale oder eine ausländische Rechtsordung in einer bestimmten Situation angewendet wird. Diese nationalen Vorschriften können sich zuweilen widersprechen oder miteinander “kollidieren”. Deshalb wird dieser Bereich, der als ”internationales Privatrecht” bekannt ist, auch als “Kollisionsrecht” bezeichnet.
Internationales Erbrecht erfordert daher Kenntnisse des jeweiligen örtlichen internationalen Privatrechts sowie des deutschen und des jeweiligen ausländischen materiellen Erbrechts. Aufgrund seiner Erfahrungen als deutscher und kalifornischer Jurist kann Herr Rechtsanwalt Büdding auf all diese Aspekte insbesondere in deutsch-amerikanischen Erbrechtskonstellationen qualifiziert eingehen, und den Mandanten umfassend beraten.
![]()
Internationales Prozessrecht – Durchsetzung von Ansprüchen in den U.S.A.
Durch seine Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und bei allen Gerichten des Bundesstaates Kalifornien, sowie dem U.S. Bundesgericht (Federal Court) im Bezirk Nordkalifornien, und seine mehrjährige Erfahrung mit dem amerikanischen Prozessrecht ist Herr Büdding in der Lage, deutsche und internationale Mandanten hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen in den U.S.A. zu beraten, und vor Ort, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von örtlichen Kooperationspartnern, zu vertreten.
Die Spezialisierung auf internationales Prozessrecht beeinhaltet genaue Kenntisse der amerikanischen Gerichtszuständigkeiten (Jurisdiction, Venue, Forum non Conveniens) sowie des Verfahrensrechts der Bundesgerichte (Federal Courts) und der kalifornischen Landesgerichte (State Courts) einschliesslich Mediations- und Schlichtungsverfahren (Alternative Dispute Resolution, Mediation, Arbitration).
Die Vertretung umfasst sowohl die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, wie auch die von Ansprüchen nichtvertraglicher Art, insbesondere solche, die aus Unfällen in den U.S.A, oder Luftverkehrsunfällen weltweit resultieren, und in denen internationales Prozessrecht ein Schwerpunkt der Problematik bildet.
![]()